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Rat der Europäischen Union und Ratsvorsitz

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist das Organ, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Er wird informell auch EU-Rat oder Ministerrat genannt und ist das Gremium, in dem die nationalen Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten zusammentreten, um Gesetze zu erlassen und politische Maßnahmen zu koordinieren.

Die Aufgaben des Rates der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union verhandelt und erlässt Rechtsakte meistens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, auch Mitentscheidung genannt. Der Rat ist für die Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen zuständig. Des Weiteren übernimmt der Rat nach Maßgabe der vom Europäischen Rat vorgegebenen Leitlinien die Festlegung und Umsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Der Rat beauftragt die Kommission, im Namen der EU Abkommen zwischen der EU und Drittländern bzw. internationalen Organisationen auszuhandeln. Der Rat stellt den Haushaltsplan der EU fest, gemeinsam mit dem Parlament.

Die Ratsformationen

Der Rat trifft sich in zehn verschiedenen Ratsformationen, mit denen sämtliche Politikbereiche der EU abgedeckt werden – von „Wirtschaft und Finanzen“ über „Landwirtschaft und Fischerei“ bis hin zu „Umwelt“. An den Tagungen dieser Ratsformationen in Brüssel oder Luxemburg nehmen die jeweils fachlich zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der 28 Mitgliedstaaten auf Ebene der Ministerinnen und Minister oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre teil. Sie sind befugt, für die Regierung ihres Landes verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben. Der Rat beschließt je nach Sachgebiet mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig.

Der Ratsvorsitz

Der Vorsitz im Rat (auch „Ratsvorsitz“ oder „Ratspräsidentschaft“ genannt) wechselt nach einer festgelegten Reihenfolge alle sechs Monate zwischen den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat.

Die Aufgaben des Ratsvorsitzes

Die Aufgaben des Ratsvorsitzes sind vielfältig und anspruchsvoll. Der Vorsitz ist dafür verantwortlich, die Beratungen des Rates über EU-Rechtsvorschriften voranzubringen und für die Kontinuität der Agenda der EU, den ordnungsgemäßen Verlauf der Gesetzgebungsverfahren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu sorgen. Dabei muss er als ehrlicher und neutraler Vermittler auftreten.

  • Planung und Leitung der Tagungen des Rates und seiner Vorbereitungsgremien:
    Der Vorsitz leitet die Tagungen der verschiedenen Ratsformationen (mit Ausnahme des Rates "Auswärtige Angelegenheiten") und der Vorbereitungsgremien des Rates, zu denen die ständigen Ausschüsse wie der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) sowie Arbeitsgruppen und Fachausschüsse zählen. Der Vorsitz sorgt dafür, dass die Beratungen ordnungsgemäß verlaufen und dass die Geschäftsordnung und die Arbeitsmethoden des Rates korrekt angewandt werden. Er organisiert zudem verschiedene formelle und informelle Tagungen in Brüssel und im eigenen Land.
  • Vertretung des Rates gegenüber den anderen EU-Organen:
    Der Vorsitz vertritt den Rat gegenüber den anderen EU-Organen, insbesondere gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament. Seine Aufgabe ist es, in Trilogen, informellen Verhandlungen und Sitzungen des Vermittlungsausschusses auf eine Einigung über Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.

Der Vorsitz erfüllt seine Aufgaben in enger Abstimmung mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

Der „Trio-Ratsvorsitz“

Um die Kontinuität der Arbeit des Rates zu gewährleisten, arbeiten die aufeinanderfolgenden Ratspräsidentschaften in Dreiergruppen als sogenannter „Dreiervorsitz“ (oder „Trio-Ratspräsidentschaft“) zusammen. Jeder Dreiervorsitz verabschiedet ein gemeinsames Programm, in dem die Schwerpunkte und Ziele für die 18 Monate der drei aufeinanderfolgenden Vorsitze festlegt werden.

Österreich befindet sich mit Estland (Vorsitz im 2. Halbjahr 2017) und Bulgarien (Vorsitz im 1. Halbjahr 2018) in der Trioratspräsidentschaft. Für die Gesamtzeit der 18 Monate gibt es ein gemeinsames Arbeitsprogramm


Nähere Informationen zum Rat der Europäischen Union:
http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/

Nähere Informationen zum Vorsitz im Rat der Europäischen Union:
http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/presidency-council-eu/

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