Konferenz über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Am 8. und 9. November 2018 fand im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes eine Konferenz über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft statt. Die rechtliche Grundlage dazu, die Verordnung zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), wurde am 12. Oktober 2017 im Rat angenommen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird für die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union zuständig sein und soll frühestens Anfang 2021 ihre operative Tätigkeit aufnehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten erhebliche Umsetzungsarbeiten zu bewältigen sein. Die Konferenz, welche in enger Kooperation und mit Unterstützung der Europäischen Kommission organisiert wurde, leistete dazu einen wertvollen Beitrag.
Es ist ein erklärtes Ziel der Europäischen Kommission, des österreichischen EU-Ratsvorsitzes sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz, die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zum Erfolg zu führen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite.