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Pressegespräch anlässlich der Konferenz der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen vom 16. November 2018

Veröffentlicht am 16. Nov 13:00

Am 15. und 16. November fand auf Initiative des Behindertenanwalts im Rahmen des österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union eine Konferenz der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen statt. Diese stand im Zeichen des Themas „Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen".

Die EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen heben in ihrer Abschlusserklärung zur Konferenz hervor, dass die Möglichkeiten der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt innerhalb Europas, trotz des auf-grund einer EU-Richtlinie europaweit vorhandenen Diskriminierungsschutzes in der Realität sehr eingeschränkt sind. Dies verschärft sich für Menschen mit Behinderungen, wenn sie mit Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind, zum Beispiel aufgrund von Alter und Geschlecht. Menschen mit Behinderungen sind durchschnittlich früher, häufiger und länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.

Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungsbedarf erlangen oft keinen Zugang zum Arbeitsmarkt und werden auf segregierende Sonderformen der Beschäftigung beschränkt. In diesem Zusammenhang mangelt es oft an Vorkehrungen, um diesen Menschen den Zugang zum Regelarbeitsmarkt zu ermöglichen.

Allein in Österreich sind derzeit etwa 72.000 „Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen" (Begrifflichkeit des AMS) von Arbeitslosigkeit betroffen, etwa 24.000 Menschen sind in Werkstätten der Behindertenhilfe der Länder beschäftigt.

Die Richtlinien der EU sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sind wichtige Grundlagen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen. Dies veranschaulicht den hohen Stellenwert transnationaler Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Aus der Abschlusserklärung der Konferenz der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen ergeben sich Forderungen, die vom Behindertenanwalt und dem Österreichischen Behindertenrat bekräftigt werden.

Gefordert wird unter anderem ein umfassender Zugang von Menschen mit Behinderungen zu inklusiver Bildung. Dieser ist eine essentielle Grundlage für den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Ausschlüsse im Bildungsbereich wirken sich besonders gravierend und im Regelfall lebenslang auf die Teilhabechancen der davon Betroffenen aus.

Eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt muss sichergestellt werden. Sämtliche vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen auch für alle Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen zugänglich sein. Ebenso ist ein wirksam ausgestalteter Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung.

Besonders bedarf es der Schaffung beziehungsweise des Ausbaus von Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen mit Behinderungen mit einem speziellen Augenmerk auf den Übergang zwischen Schule beziehungsweise Ausbildung und Beruf.

Gefordert wird außerdem eine längerfristige Abschaffung segregierender Beschäftigungsformen, die für die Betroffenen mit erheblichen Nachteilen verbunden sind und denen Therapiecharakter zugeschrieben wird. Kurzfristig soll jedenfalls die Durchlässigkeit zum Regelarbeitsmarkt sowie die soziale Absicherung der betroffenen Menschen verbessert werden.

Grundsätzlich und abschließend fordern die EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderung die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf, sicherzustellen, dass sich deren Mandat auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen erstreckt und die Effektivität und Unabhängigkeit der europäischen Gleichbehandlungs- und Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen gewährleistet wird.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite

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Rückfragehinweis

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at