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Datenschutz in der Gerichtsbarkeit

Veröffentlicht am 22. Okt 17:00

Aus Anlass des österreichischen EU-Ratsvorsitzes veranstaltete der Oberste Gerichtshof am 18. und 19. Oktober 2018 gemeinsam mit der Europäischen Rechtsakademie (Trier) eine internationale Tagung zum Thema „Datenschutz in der Gerichtsbarkeit“.

Teilgenommen haben hauptsächlich Richterinnen und Richter aus Österreich und 27 anderen europäischen Staaten. Die Referate und Diskussionen betrafen die Frage, wie sich das seit Mai 2018 geltende neue Datenschutzrecht der EU auf die praktische Tätigkeit der Gerichte auswirkt. Diskutiert wurden etwa der Zugang zu Gerichtsakten, Medienberichte über Gerichtsverhandlungen und die Anonymisierung von im Internet veröffentlichten Urteilen, aber auch Fragen wie Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung. Einigkeit bestand darüber, dass auch aufgrund der neuen Rechtslage zwischen dem öffentlichen Interesse an der Nutzung und Verarbeitung von Daten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen abzuwägen ist. Letzte Klarheit werden in vielen Fällen erst Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bringen.

 

Weitere Informationen zu diesem Event finden Sie auf der Veranstaltungsseite.

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